Erbrecht

Jeder, der
etwas zu vererben hat, sollte sich
früh genug beraten lassen. Nur durch
klare und kompetente Gestaltung und
Auslegung von Testamenten oder
Erbverträgen lassen sich später
erbrechtliche Streitigkeiten
vermeiden. Das gilt ebenso für die
sog. vorweggenommene Erbfolge. Die
Erfahrung zeigt, dass der frühe
Kontakt zum Anwalt wichtig ist, um
Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Auch für den Erben ergeben sich
erbrechtliche Folgen, die oft eine
schnelle Entscheidung verlangen.
Welche Regelung gilt für eine
Erbengemeinschaft oder für die
Nachfolge im Familienunternehmen,
wie verhält es sich mit dem
Pflichtteilsrecht, mit welcher
Erbschafts- oder Schenkungssteuer
ist zu rechnen — um nur einige
dieser Fragen zu nennen. Unsere
fundierten Kenntnisse und
Erfahrungen im Erbrecht garantieren
eine erfolgreiche Abwicklung aller
Erbangelegenheiten.
Die Beratung von Erblassern und Erben:
- Abgrenzung von Schenkung und Vererbung
- Fertigung von Testamenten
- Beratung bei Erbverträgen
- Testamentsvollstreckung
- Auseinandersetzung von Nachlass
