Kanzlei für Familien- und Erbrecht, Mediation

 

Claudia Schöffel

 

Fachanwältin für
Familienrecht
Mediatorin


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Mediation

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© 2010 Claudia Schöffel

 

 

 

 

 

 

Erbrecht

Jeder, der etwas zu vererben hat, sollte sich früh genug beraten lassen. Nur durch klare und kompetente Gestaltung und Auslegung von Testamenten oder Erbverträgen lassen sich später erbrechtliche Streitigkeiten vermeiden. Das gilt ebenso für die sog. vorweggenommene Erbfolge. Die Erfahrung zeigt, dass der frühe Kontakt zum Anwalt wichtig ist, um Fehlentscheidungen zu vermeiden.

Auch für den Erben ergeben sich erbrechtliche Folgen, die oft eine schnelle Entscheidung verlangen. Welche Regelung gilt für eine Erbengemeinschaft oder für die Nachfolge im Familienunternehmen, wie verhält es sich mit dem Pflichtteilsrecht, mit welcher Erbschafts- oder Schenkungssteuer ist zu rechnen — um nur einige dieser Fragen zu nennen. Unsere fundierten Kenntnisse und Erfahrungen im Erbrecht garantieren eine erfolgreiche Abwicklung aller Erbangelegenheiten.

Die Beratung von Erblassern und Erben:

  • Abgrenzung von Schenkung und Vererbung
  • Fertigung von Testamenten
  • Beratung bei Erbverträgen
  • Testamentsvollstreckung
  • Auseinandersetzung von Nachlass